· Allgemeines: mit Nazim Sahib / Schichtleiter klären.
· Sicherheitsrelevantes: direkt mit Sicherheitszentrale (SoP).
· Technik: Denken → Drücken → Schlucken → Sprechen → Loslassen.
· Funk anfordern:
„Zentrale für Bazar-Zufahrt, bitte kommen.“
· Kurz & klar sprechen, Rückfragen abwarten, knapp antworten.
· Umgebung kennen, Fluchtwege merken.
· Fluchtwege & Notausgänge immer frei halten.
· Gefahren sofort an Sicherheitszentrale melden.
· Wichtige Nummer: SZ 069-34 87 87 97 (einspeichern).
· Feuerlöscher & Erste-Hilfe-Koffer lokalisieren.
· Sammelstellen kennen.
· Zusammenarbeit mit Security-Moawineen.
· Ruhe bewahren, Panik vermeiden.
· Lage einschätzen & SZ informieren.
· Erste Hilfe leisten (wenn möglich).
· Anweisungen der Sicherheitskräfte folgen.
· Sammelstelle aufsuchen, Kinder & Ältere unterstützen.
Ursachen können sein: Brand, Unwetter, technische Störung, Bombendrohung, Gas, Gewalt/Panik/Amok, Überfüllung, Seuchengefahr, behördliche Anordnung.
Regeln:
· Evakuierung wird von der SZ gesteuert.
· Khuddam sind Evakuierungshelfer.
· Posten nicht verlassen, Funkbereitschaft sicherstellen.
· Panik vermeiden.
· Personen zur Sammelstelle leiten.
· Schutzzelt = Zelt mit Türen & Blitzschutz (Erdung).
· Ohne Türen = kein Schutzzelt (Ausnahme: geschlossen mit Planen).
· Dieses Jahr stehen mehr Schutzzelte bereit.
· § 903 BGB - Befugnisse des Eigentümers (Hausrecht)
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
· § 123 StGB Hausfriedensbruch
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
· Jedermannsrecht § 127 Abs.1 StPO – vorläufige Festnahme
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.